Wer sturzbetrunken auf einer öffentlichen Straße mit dem Fahrrad unterwegs ist und dabei erwischt wird, muss in der Regel neben einem Bußgeld auch mit dem Entzug seiner Kfz-Fahrerlaubnis rechnen. Besitzt er aber weder Pkw noch Führerschein, darf man ihm nicht ersatzweise die weitere Nutzung seines Fahrrads untersagen. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az. 10 B 10930/09).
Wichtig für einen Radfahrer wie mich! :-)